Dieser Rechenfehler kostet den Steuerzahler fünf Millionen Euro: Das Auswärtige Amt hat Bediensteten im Ausland zu hohe Bezüge überwiesen. Zurückzahlen müssen die Empfänger das Geld aber nicht, doch einem Dienstleister droht ein Nachspiel.

Dieser Rechenfehler kostet den Steuerzahler fünf Millionen Euro: Das Auswärtige Amt hat Bediensteten im Ausland zu hohe Bezüge überwiesen. Zurückzahlen müssen die Empfänger das…

Durch einen Vorzeichenfehler bei der Berechnung der Auslandsbesoldung entstand ein Schaden in Millionenhöhe. An 71 Dienstorten im Ausland wurde zu viel Geld ausgezahlt.