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Stromio verliert vor Gericht – Sammelkläger hoffen auf Geld

Hamm (dpa/lnw) - Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio hat das Oberlandesgericht Hamm der Verbraucherzentrale Hessen Recht gegeben. Die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 sei unwirksam gewesen, urteilte das Gericht. Betroffene könnten die Mehrkosten, die durch eine automatische Übernahme in die Ersatz- oder Grundversorgung entstanden seien, als Schadenersatz verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klage hatten sich bundesweit mehr als 4.600 Menschen angeschlossen.In der Musterfeststellungsklage hatte die Verbraucherzentrale den Energiediscounter 2022 auf Schadenersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 seine Lieferverträge fristlos gekündigt hatte. Die gekündigten Verträge enthielten eine Preisgarantie, durch die Stromio das Risiko von Preissteigerungen vor allem wegen gestiegener Beschaffungskosten für die Erstlaufzeit der Verträge übernahm. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass bundesweit mehrere hunderttausend Kunden von den Kündigungen betroffen waren.Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründeten einen Anspruch auf Schadenersatz.Stromio hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. „In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte“, ließ Stromio über einen Anwalt erklären.Gericht lässt Argumente von Stromio nicht geltenDer Anstieg der Energiepreise sei für Stromio vorhersehbar gewesen, stellte das Gericht jetzt fest. Die Preissteigerungen hätten bereits im Frühjahr 2020 begonnen. Das Unternehmen habe aber bis Ende September 2021 neue Verträge abgeschlossen. Mit der Preisgarantie habe Stromio das Risiko von Kostensteigerungen bewusst übernommen. Außerdem habe das Unternehmen damit sein Preisänderungsrecht für Beschaffungskosten während der Erstlaufzeit ausdrücklich ausgeschlossen.„Von dieser Risikoübernahme kann sie sich nicht nachträglich lösen – auch nicht, wenn die wirtschaftliche Lage für sie existenzbedrohende Ausmaße angenommen hatte“, hieß es in der Mitteilung des OLG. Auch habe Stromio nicht erklärt, weshalb eine Preisanpassung nach Ablauf der Erstlaufzeit nicht ausgereicht hätte.Verbraucherschützer erfreut über Urteil: „Großer Erfolg“Die Verbraucherzentrale Hessen äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Die Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, sprach von einem „großen Erfolg“. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollte Stromio keine Rechtsmittel einlegen, hätten die Verbraucher sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. Betroffene bekämen dann aber nicht sofort den Schaden ausgezahlt, betonte sie. Ersatzansprüche müssten erst separat geltend gemacht werden.© dpa-infocom, dpa:260618-930-245480/1

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