Hannover/Bremen (dpa/lni) - Bei den erwarteten hohen Temperaturen hoffen viele Schülerinnen und Schüler auf Hitzefrei. Worauf sich Kinder, Jugendliche und Eltern in Niedersachsen und Bremen einstellen können.Diese Regeln gelten in Niedersachsen:Ob der Unterricht wegen Hitze früher endet, entscheidet die jeweilige Schulleitung.Es gibt keine festgelegte Temperatur, ab der Hitzefrei gilt.Entscheidend ist die Temperatur in den Klassenzimmern. Schulen prüfen zunächst, ob die Räume etwa durch Verdunklung gekühlt werden können. Eine Überlegung ist auch, ob Schülerinnen und Schüler auf kühlere Zimmer oder ins Freie ausweichen können.Die Schulleitungen müssen bei ihrer Entscheidung auch berücksichtigen, wie weit die Klassen mit dem Unterrichtsstoff sind und ob zeitnah wichtige Prüfungen anstehen.Nur wenn der Unterricht durch zu hohe Temperaturen in den Räumen erheblich beeinträchtigt ist und eine andere Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll ist, kann eine Schule vorzeitig den Unterricht beenden.Auch wenn der Unterricht ausfällt, haben Schulen weiterhin die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche.Grundschüler dürfen nur nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten früher nach Hause. Die Regelungen gelten für Grundschulen, für die Mittel- und Oberstufe sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Berufsschulen.Eine Übersicht über Unterrichtsausfälle in Niedersachsen lässt sich auf dem Portal https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ finden.Diese Regeln gelten in Bremen:Auch in Bremen entscheidet die jeweilige Schulleitung, ob der Unterricht wegen Hitze eingestellt wird.Ausschlaggebend ist die Temperatur in einem Raum der Schule, die der Durchschnittstemperatur im Gebäude entspricht.An den Grundschulen kann der Unterricht zum Ende der Stunde beendet werden, in deren Verlauf eine Temperatur von mindestens 25 Grad im Schulgebäude festgestellt wurde.Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 kann der Unterricht nach der darauffolgenden Stunde frühzeitig aufhören.Die Schulleitung muss dabei auf Besonderheiten wie Ganztagsbetrieb, Berufstätigkeit der Eltern und Fahrpläne der Schulbusse achten.Kinder, die in der Schule bleiben, müssen weiter betreut werden.© dpa-infocom, dpa:260618-930-244226/1

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