Berlin (dpa/bb) - Der Landeswahlausschuss kommt am Mittwoch im Roten Rathaus zusammen, um darüber zu entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligen dürfen. Der Wahltermin ist am 20. September.Der Ausschuss prüft zunächst, ob politische Vereinigungen als Partei im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Das ist Voraussetzung dafür, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus anzutreten. Vereinigungen, die nicht als Partei zugelassen werden, können als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.Der Landeswahlausschuss tagt (ab 10.00 Uhr) im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich, der Zugang ist möglich, solange der Platz ausreicht.© dpa-infocom, dpa:260617-930-234519/1

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Frist beachten“. Lesen Sie jetzt „Neu in Berlin? Das gilt bei den Wahlen im September“.

Wer im September in Berlin wählen will, muss bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Die Landeswahlleitung erklärt, was es außerdem zu beachten gibt.