Berlin (dpa/bb) - Der Landeswahlausschuss kommt am Mittwoch im Roten Rathaus zusammen, um darüber zu entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligen dürfen. Der Wahltermin ist am 20. September.Der Ausschuss prüft zunächst, ob politische Vereinigungen als Partei im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Das ist Voraussetzung dafür, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus anzutreten. Vereinigungen, die nicht als Partei zugelassen werden, können als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.Der Landeswahlausschuss tagt (ab 10.00 Uhr) im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich, der Zugang ist möglich, solange der Platz ausreicht.© dpa-infocom, dpa:260617-930-234519/1

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Nicht jede politische Vereinigung gilt als Partei: Der Landeswahlausschuss prüft das. Davon hängt ab, wer am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl antreten darf.

CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD, Piratenpartei und noch einige mehr: Der Landeswahlausschuss hat sich damit beschäftigt, wer sich an der nächsten Abgeordnetenhauswahl beteiligen darf.

Bei der Wahl zum Landesparlament könnten auch ganz neue Parteien dabei sein. Gut zwei Dutzend dürfen sich grundsätzlich beteiligen. Noch sind die Stimmzettel aber nicht gedruckt.

Der Landeswahlausschuss hat 26 Parteien und politische Vereinigungen für die Berlin-Wahl zugelassen. Kleinere Parteien müssen nun Unterstützungsunterschriften sammeln.