Nicht jede politische Vereinigung gilt als Partei: Der Landeswahlausschuss prüft das. Davon hängt ab, wer am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl antreten darf.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Abgeordnetenhauswahl“. Lesen Sie jetzt „Ausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Wahl“.

Berlin (dpa/bb) - Der Landeswahlausschuss kommt am Mittwoch im Roten Rathaus zusammen, um darüber zu entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu…

Nicht jede politische Vereinigung gilt als Partei: Der Landeswahlausschuss prüft das. Davon hängt ab, wer am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl antreten darf.

CDU, SPD, Grüne, Linke, AfD, Piratenpartei und noch einige mehr: Der Landeswahlausschuss hat sich damit beschäftigt, wer sich an der nächsten Abgeordnetenhauswahl beteiligen darf.

Bei der Wahl zum Landesparlament könnten auch ganz neue Parteien dabei sein. Gut zwei Dutzend dürfen sich grundsätzlich beteiligen. Noch sind die Stimmzettel aber nicht gedruckt.

Der Landeswahlausschuss hat 26 Parteien und politische Vereinigungen für die Berlin-Wahl zugelassen. Kleinere Parteien müssen nun Unterstützungsunterschriften sammeln.