Nicht jede politische Vereinigung gilt als Partei: Der Landeswahlausschuss prüft das. Davon hängt ab, wer am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl antreten darf.

Wer im September in Berlin wählen will, muss bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Die Landeswahlleitung erklärt, was es außerdem zu beachten gibt.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Abgeordnetenhauswahl“. Lesen Sie jetzt „Ausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Wahl“.