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Storia in 3 fonti

Irreführende Joghurt-Werbung - Lidl verliert vor Gericht

Heilbronn (dpa) - Der Discounter Lidl hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Auslöser war ein Prospekt, in dem Lidl einen Joghurt mit dem Wort „Aktion“, einem Minus von 56 Prozent und einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) von 89 Cent bewarb. Die Werbung sei wegen Irreführung unzulässig, hat das Landgericht Heilbronn bereits Anfang Juni entschieden.Der Fall klingt zunächst simpel: Ein Discounter wirbt mit einem großen Rabatt, daneben steht ein durchgestrichener Preis. Viele Verbraucher nehmen an, dass sie dann ein Schnäppchen machen. Doch Lidl hatte den Marken-Joghurt nie selbst für 89 Cent verkauft, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Der durchgestrichene Preis war die UVP des Herstellers. Eine durchgestrichene UVP allein wäre nach Ansicht des Gerichts zwar wohl noch nicht zwingend unzulässig. Entscheidend für den Richter war das Wort „Aktion“: Eine solche sei ein bloßer Vergleich mit der Preisempfehlung des Herstellers aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers nicht. „Ein Aktionspreis ist deshalb zwingend ein herabgesetzter Preis“, heißt es. Lidl hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass es sich um Ware handle, die es im Aktionszeitraum überhaupt und lediglich vorübergehend zu kaufen gebe.Klage der Verbraucherzentrale erfolgreichGegen die Werbung hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) geklagt. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Hinweis auf eine Aktion mit einem begrenzten Aktionszeitraum und zugleich die gestrichene UVP bei den angesprochenen Verbrauchern den Eindruck hervorruft, es handle sich um eine Preisermäßigung“, sagte Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale der „Lebensmittelzeitung“, die zuvor berichtet hatte. „Ein Aktionspreis ist nach dem Urteil zwingend als ein herabgesetzter Preis zu verstehen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lidl kann dagegen beim Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung gehen.© dpa-infocom, dpa:260612-930-215416/1

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sueddeutsche.deStai leggendo19 g fa

Irreführende Joghurt-Werbung - Lidl verliert vor Gericht

Heilbronn (dpa) - Der Discounter Lidl hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Auslöser war ein Prospekt, in dem Lidl einen Joghurt mit dem Wort „Aktion“, einem Minus von 56…

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zeit.de19 g fa

Handel: Irreführende Joghurt-Werbung - Lidl verliert vor Gericht

L'articolo non rientra nello scope editoriale di Warptech Tech News — è una causa commerciale su publicità ingannevole (Lidl/joghurt), priva di rilevanza tech, AI, business digitale o decisioni di stack/governance che interesserebbero manager IT e CTO italiani. Segnalo: potrebbe essere un'anomalia del classifier che l'ha assegnato a questa categoria. Consiglio verifica della categorizzazione automatica prima di inviarla al pipeline editoriale.

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welt.de19 g fa

Irreführende Joghurt-Werbung - Lidl verliert vor Gericht - WELT

Lidl verlor vor Gericht: Ein beworbener 56-Prozent-Rabatt bezog sich nur auf Herstellerempfehlung, nicht auf tatsächlichen früheren Preis. Das Urteil etabliert: «Aktion» impliziert echte Preisermäßigung, nicht UVP-Vergleich – essentiell für Einzelhandels-Compliance und Marketing-Framework.

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Timeline cronologica

  1. venerdì 12 giugno 2026·sueddeutsche.de

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  3. venerdì 12 giugno 2026·welt.de

    Irreführende Joghurt-Werbung - Lidl verliert vor Gericht - WELT

    Fetter Rabatt auf einen Sahnejoghurt: Damit warb Lidl in einem Prospekt. Doch das Landgericht Heilbronn sieht darin eine Täuschung. Um welchen Kniff ging es?