Quelle: dpa Baden-Württemberg
12. Juni 2026, 17:04 Uhr
Lidl hat ein Gerichtsverfahren wegen einer Preisangabe in einem Prospekt verloren. (Archivbild)
© Hendrik Schmidt/dpa
Der Discounter Lidl hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Auslöser war ein Prospekt, in dem Lidl einen Joghurt mit dem Wort «Aktion», einem Minus von 56 Prozent und einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) von 89 Cent bewarb. Die Werbung sei wegen Irreführung unzulässig, hat das Landgericht Heilbronn bereits Anfang Juni entschieden.






