Justizministerin Hubig spricht sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aus. Verjährung nach fünf Jahren bei Vergewaltigung hält die SPD-Politikerin für »zu kurz« und plädiert für eine deutliche Verlängerung der Frist.

Die Bundesjustizministerin spricht sich für Verschärfungen des Sexualstrafrechts aus. Die bisherige Verjährungsfrist für Vergewaltiger sei zu kurz, sagt Hubig.

Die Bundesjustizministerin fordert, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre zu verlängern. Was die SPD-Politikerin noch beim Sexualstrafrecht ändern will.