PfadnavigationHomeNewstickerDPAInfolinePolitik (Inland)Hubig will Verjährungsfrist von Vergewaltigung verlängernStand: 14:49 UhrLesedauer: 3 MinutenSexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja».Quelle: Jens Kalaene/dpaDie Bundesjustizministerin fordert, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre zu verlängern. Was die SPD-Politikerin noch beim Sexualstrafrecht ändern will - und was die Union sagt.Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts. Sexuelle Handlungen sollten nach ihren Vorstellungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja» -, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung möchte sie von 5 auf 20 Jahre verlängert sehen.«Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz», sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.»Unions-Fraktionsvize hält längere Verjährungsfrist für sinnvollHier kann sie auf Unterstützung des Koalitionspartners hoffen. «Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen», sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, der «Rheinischen Post». Eine längere Verjährungsfrist würde Betroffenen den Raum geben, den sie brauchen, um sich zu diesem Schritt zu entschließen.Zweifel an Wirksamkeit von «Nur Ja heißt Ja»