Ein Bergbauunternehmen in Nordthüringen sieht sich durch eine Naturparkverordnung in seinen Möglichkeiten zum Gipsabbau eingeschränkt. Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil dazu.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „Gipsabbau: Gericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz“.

Weimar (dpa/th) - In einem Rechtsstreit um den Gipsabbau in der Südharzregion am Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ein Bergbauunternehmen eine Niederlage erlitten. Das Gericht…