Quelle: dpa Thüringen
9. Juni 2026, 11:04 Uhr
Im Rechtsstreit um den Gipsabbau im Naturpark Südharz ist ein Urteil gefallen (Symbolbild).
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In einem Rechtsstreit um den Gipsabbau in der Südharzregion am Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ein Bergbauunternehmen eine Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte den Antrag des Unternehmens ab, die Verordnung über den Naturpark Südharz für unwirksam zu erklären, wie das Gericht mitteilte. Die Verordnung verbietet es, Bodenschätze oder Bodenbestandteile oberirdisch abzubauen oder Abgebautes oberirdisch abzulagern, wie der Paragraf 4 besagt.











