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Storia in 3 fonti

Gipsabbau: Gericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz

Weimar (dpa/th) - In einem Rechtsstreit um den Gipsabbau in der Südharzregion am Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ein Bergbauunternehmen eine Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte den Antrag des Unternehmens ab, die Verordnung über den Naturpark Südharz für unwirksam zu erklären, wie das Gericht mitteilte. Die Verordnung verbietet es, Bodenschätze oder Bodenbestandteile oberirdisch abzubauen oder Abgebautes oberirdisch abzulagern, wie der Paragraf 4 besagt.Das klagende Unternehmen aus Nordthüringen sieht sich durch die Verordnung in seinen Abbau- und Produktionsrechten eingeschränkt und hatte sie deshalb gerichtlich prüfen lassen. Im Südharz lagern bedeutende Gipsvorkommen. Die Naturparkverordnung stammt von 2010. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sie Ausnahmen vom Abbauverbot, wie ein Sprecher des Thüringer Umweltministeriums erläuterte. Wo die Regionalplanung dem Bergbau einen Vorrang eingeräumt habe, sei ein Abbau im Naturpark weiterhin möglich.Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Das klagende Unternehmen aus Nordthüringen, das Gips und Anhydrit abbaut, habe die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht laut Gericht noch aus.Umstrittenes Thema in der SüdharzregionDer Gipsabbau ist ein seit Jahren kontrovers diskutiertes Thema in der Region. Umwelt- und Naturschützer in Thüringen setzen sich schon lange gegen den Gipsabbau im Südharz ein. Sie fürchten um die einmalige Karstlandschaft und den Lebensraum von geschützten Tier- und Pflanzenarten. Wirtschaftsvertreter und auch die Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie verweisen hingegen auf Hunderte von der Gipsindustrie abhängige Arbeitsplätze in der Region.© dpa-infocom, dpa:260609-930-194764/1

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Gipsabbau: Gericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz

Weimar (dpa/th) - In einem Rechtsstreit um den Gipsabbau in der Südharzregion am Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ein Bergbauunternehmen eine Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte den Antrag des Unternehmens ab,…

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  1. martedì 9 giugno 2026·sueddeutsche.de

    Gipsabbau: Gericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz

    Weimar (dpa/th) - In einem Rechtsstreit um den Gipsabbau in der Südharzregion am Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ein Bergbauunternehmen eine Niederlage erlitten. Das Gericht…

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    Urteil: Gipsabbau: Gericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz

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Gipsabbau: Gericht bestätigt Naturparkverordnung Südharz - WELT

Ein Bergbauunternehmen in Nordthüringen sieht sich durch eine Naturparkverordnung in seinen Möglichkeiten zum Gipsabbau eingeschränkt. Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil dazu.

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  • martedì 9 giugno 2026·welt.de

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