Einige Zeit nach dem Tod ihres Mannes zieht die Ehefrau um. Sie will die Urne mit der Asche des Gatten umgebettet sehen. Die Gemeinde lehnt das aber ab. Wer von beiden hat recht? Dazu äußert sich nun ein Verwaltungsgericht.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Kein Anspruch auf Umbettung von Urne bei Umzug“.

Eine Frau will nach ihrem Umzug die Urne ihres verstorbenen Mannes an den neuen Wohnort holen – doch die Gemeinde und auch das Verwaltungsgericht Gießen lehnen ab.

Einige Zeit nach dem Tod ihres Mannes zieht die Ehefrau um. Sie will die Urne mit der Asche des Gatten umgebettet sehen. Die Gemeinde lehnt das aber ab. Wer von beiden hat recht?…