Düsseldorf (dpa) - Nach dem Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld wird an diesem Montag (10.30) das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Angreifer und mutmaßlichen IS-Terroristen Mahmoud M. am Düsseldorfer Oberlandesgericht die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem sei die Schwere der Schuld festzustellen und anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig. Die Verteidiger verwiesen auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie beantragten zwölf Jahre Haft. Die vier Opfer waren am 18. Mai 2025 nachts beim Feiern vor einer Bielefelder Bar angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer soll dabei „Allahu akbar“ gerufen haben. Der Angeklagte (36) hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt.© dpa-infocom, dpa:260601-930-155361/1

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Messerangriff auf Feiernde“. Lesen Sie jetzt „Terroranschlag von Bielefeld: Urteil geplant“.

Nach dem Angriff auf feiernde Menschen in Bielefeld hat die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. An diesem Montag soll das Urteil gesprochen werden.