Wer wegen seines Wehrdienstes aus Russland nach Deutschland flieht, muss nicht zwingend aufgenommen werden. Die Erteilung des Schutzes bleibt stets eine Einzelfallentscheidung mit Sicherheitsprüfung.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Oberverwaltungsgericht verwarf ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verwarf damit ein Urteil der Vorinstanz.