Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach OVG-Urteil“. Lesen Sie jetzt „Bundesregierung: Wehrdienst in Russland kein Schutzgrund“.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Oberverwaltungsgericht verwarf ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verwarf damit ein Urteil der Vorinstanz.