Wehrpflichtige Russen erhalten nicht automatisch subsidiären Schutz in Deutschland. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Eine zu erwartende Wehrpflicht allein reiche nicht aus.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Oberverwaltungsgericht verwarf ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verwarf damit ein Urteil der Vorinstanz.