Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verwarf damit ein Urteil der Vorinstanz.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Oberverwaltungsgericht verwarf ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.

Wen in Russland ein Wehrdienst erwartet, ist nicht automatisch vor Abschiebung geschützt. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verwarf damit ein Urteil der Vorinstanz.