Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Ex-Außenministerin Baerbock verurteilt. Es geht um Nachrichten vor einer UN-Abstimmung.

Das Berliner Verwaltungsgericht verpflichtet das Außenministerium zum Offenlegen digitaler Dienstnachrichten. SMS sind als amtliche Informationen einzustufen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Ex-Außenministerin Baerbock verurteilt. Es geht um Nachrichten vor einer UN-Abstimmung.