Die Treffen vor der Imam Ali Moschee in Frankfurt/Main sind rechtlich als Versammlungen geschützt. Das entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof. Damit dürfen die Teilnehmer weiter beten und demonstrieren.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bekräftigt, dass vor der Imam-Ali-Moschee weiter gegen deren Schließung protestiert werden darf. Verkehrsbehinderungen sind damit hinzunehmen.

Die Treffen vor der Imam Ali Moschee in Frankfurt/Main sind rechtlich als Versammlungen geschützt. Das entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof. Damit dürfen die Teilnehmer…