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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bekräftigt, dass vor der Imam-Ali-Moschee weiter gegen deren Schließung protestiert werden darf. Verkehrsbehinderungen sind damit hinzunehmen.
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bekräftigt, dass vor der Imam-Ali-Moschee weiter gegen deren Schließung protestiert werden darf. Verkehrsbehinderungen sind damit hinzunehmen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Vorerst dürfen sich die Gläubigen weiter vor ihrer geschlossenen…

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Vorerst dürfen sich die Gläubigen weiter vor ihrer geschlossenen…

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