Die niedersächsische AfD ist als erster westdeutscher Landesverband zum „Beobachtungsobjekt“ des Verfassungsschutzes hochgestuft worden. Die Partei will dagegen klagen.

Die AfD in Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als extremistische Bestrebung eingestuft. «Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für…

Einstufung als „extremistische Bestrebung“ +++ DIW-Präsident Fratzscher rechnet mit Mehrwertsteuer von 21 Prozent +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Die niedersächsische AfD ist als erster westdeutscher Landesverband zum „Beobachtungsobjekt“ des Verfassungsschutzes hochgestuft worden. Die Partei will dagegen klagen.

Ein Parteienverbot ist nicht undemokratisch. Aber es ist auch kein normales Mittel im Meinungskampf, falls man an der Wahlurne keinen Erfolg hat.