Das Oberlandesgericht Dresden hat Metas Praxis der Datensammlung für rechtswidrig erklärt. Der Konzern muss Nutzerdaten löschen und Schadenersatz zahlen.

Wonach suchen Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram im Internet? Was kaufen sie? Worauf klicken sie? Das wollte Meta wissen - und ist dafür laut Oberlandesgericht zu…

Das Oberlandesgericht Dresden hat Metas Praxis der Datensammlung für rechtswidrig erklärt. Der Konzern muss Nutzerdaten löschen und Schadenersatz zahlen.