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Das Oberlandesgericht Dresden hat Metas Praxis der Datensammlung für rechtswidrig erklärt. Der Konzern muss Nutzerdaten löschen und Schadenersatz zahlen.
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Das Oberlandesgericht Dresden hat Metas Praxis der Datensammlung für rechtswidrig erklärt. Der Konzern muss Nutzerdaten löschen und Schadenersatz zahlen.

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