Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.

Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Sicherheitsassistentin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen. Eine Absage allein deshalb ist diskriminierend.