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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Sicherheitsassistentin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen. Eine Absage allein deshalb ist diskriminierend.
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Sicherheitsassistentin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen. Eine Absage allein deshalb ist diskriminierend.

Eine Juristin darf nicht Staatsanwältin oder Richterin werden, wenn sie darauf besteht, ihr Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen.…

In bestimmten Fällen dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Vorgaben machen, wie sie am Arbeitsplatz zu erscheinen haben. Aber…

Wer das Tragen religiöser Symbole über das Gemeinwohl stellt, dem fehlt die Tauglichkeit für den öffentlichen Dienst. Auf die…

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Eine Besucherin wollte mit der Kufiya gegen die israelische Regierung protestieren. Das muss die Gedenkstätte nicht hinnehmen,…

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit haben die Karlsruher Richter der Diakonie recht gegeben – und ein Urteil des…