Ein Langzeitstudent hat laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Begründet hatte der Mann seine Klage unter anderem mit der Würdigung seines „Durchhaltevermögens“ – nach immerhin 52 Hochschulsemestern.

Der Mann betreibe sein Studium nicht ernsthaft, begründete das Verwaltungsgericht. Ein Studienabschluss sei konkret nicht in Aussicht.

Ein Langzeitstudent hat laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Begründet hatte der Mann seine Klage unter anderem mit der Würdigung…