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Wer nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt entschieden.
Wer nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt entschieden.
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Wer nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt entschieden.

Der Mann betreibe sein Studium nicht ernsthaft, begründete das Verwaltungsgericht. Ein Studienabschluss sei konkret nicht in…

Ein Langzeitstudent hat laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Begründet hatte…

Auch ohne Vorlesungsbesuch schließt ein Studium den Anspruch auf Bürgergeld aus. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen…

Die Miete ist überwiesen und auf dem Konto nicht mehr viel übrig: Das ist für Studierende, die nicht mehr daheim wohnen, oft…

Die Wohnungsfrage beschäftigt viele Studenten wahrscheinlich mehr als die nächste Hausarbeit oder Klausur. Was aber, wenn sie die…

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