Wer deutlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf laut Thüringer Verfassungsgerichtshof kein Rechtsreferendar werden. Die AfD-Landtagsfraktion hatte geklagt. Das Gericht betont aber: Zugehörigkeit zu einer Partei genügt nicht, um Bewerber auszuschließen.

Die Thüringer AfD-Fraktion klagt gegen eine Regelung zum Ausschluss von Extremisten aus der Juristenausbildung. Nun will das Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.

Die AfD-Fraktion im Landtag war gegen die Regelung vorgegangen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof nun.

Wer deutlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf laut Thüringer Verfassungsgerichtshof kein Rechtsreferendar werden. Die AfD-Landtagsfraktion hatte…