Wer deutlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf laut Thüringer Verfassungsgerichtshof kein Rechtsreferendar werden. Die AfD-Landtagsfraktion hatte geklagt. Das Gericht betont aber: Zugehörigkeit zu einer Partei genügt nicht, um Bewerber auszuschließen.

Die Thüringer AfD-Fraktion klagt gegen eine Regelung zum Ausschluss von Extremisten aus der Juristenausbildung. Nun will das Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.

Die AfD-Fraktion im Landtag war gegen die Regelung vorgegangen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof nun.