Schleswig-Holstein hat den Umgang von Muslimen als Beamte, Beschäftigte oder Schüler mit ihren Feiertagen geregelt. Ein Vertrag sichert die Möglichkeit der Freistellung. Und stößt auch auf Kritik.

Schleswig-Holstein hat den Umgang von Muslimen als Beamte, Beschäftigte oder Schüler mit ihren Feiertagen geregelt. Ein Vertrag sichert die Möglichkeit der Freistellung. Und stößt…

Schleswig-Holstein erlaubt Muslimen als Beamte, Beschäftigte oder Schüler die Freistellung an zwei Feiertagen. Der Vertrag stößt bei der Opposition auf Kritik, wie auch die…