Das Karlsruher Urteil zur Altersgrenze für Anwaltsnotare liefert wichtige Denkanstöße für die Debatte zur Lebensarbeitszeit. Es geht um Freiheitsgewinne.

Der frühere Notar Dietrich Hülsemann hatte sich nicht damit abfinden wollen, mit 70 in Rente gehen zu müssen. Das führte ihn bis nach Karlsruhe. Jetzt bekam er Recht.

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Altersgrenze für Anwaltsnotare. Und zwar, weil man dort die älteren Berufsträger noch braucht

Das Karlsruher Urteil zur Altersgrenze für Anwaltsnotare liefert wichtige Denkanstöße für die Debatte zur Lebensarbeitszeit. Es geht um Freiheitsgewinne.