Berufliche Altersgrenzen legen normalerweise fest, bis zu welchem Alter man arbeiten muss. Auf die Rente mit 67 hatten die Hüter der Rentenkasse stärker gedrungen als die Arbeitnehmer. Nun hat das Bundesverfassungsgericht über die Altersgrenze für Notare geurteilt, allerdings in umgekehrter Konstellation: Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen fragte in Karlsruhe an, wie lange er arbeiten darf. Das Amt des Notars endet mit dem 70. Geburtstag, doch er fand, er sei zu jung fürs Aufhören. Und siehe da: Das Gericht hat ihm teilweise recht gegeben – die derzeitige Regelung verletze sein Grundrecht auf Berufsfreiheit.
Altersgrenze: 70 ist doch kein Alter
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Altersgrenze für Anwaltsnotare. Und zwar, weil man dort die älteren Berufsträger noch braucht









