Seit mehr als 15 Jahren ist eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet krankgeschrieben. Nun muss sich die Frau einem Disziplinarverfahren stellen.

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin am Vorgehen…

Seit mehr als 15 Jahren ist eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet krankgeschrieben. Nun muss sich die Frau einem Disziplinarverfahren stellen.