Die gesetzliche Unfallversicherung steckt die Definition eines Wegeunfalls üblicherweise relativ eng. Trotzdem ist nicht nur die reine Fortbewegung abgesichert.

Die Kaskoversicherung kommt häufig auch für selbstverschuldete Schäden auf. Aber nicht in jedem Fall.

Die gesetzliche Unfallversicherung steckt die Definition eines Wegeunfalls üblicherweise relativ eng. Trotzdem ist nicht nur die reine Fortbewegung abgesichert.