Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.

Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittler teils verschlüsselte Nachrichten mitlesen und heimlich Handys durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht setzt dafür nun neue Grenzen.

Wie weit darf die Polizei bei der Telekommunikationsüberwachung gehen? Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen - bestätigt aber präventive Regelungen im NRW-Polizeigesetz.