Ein 60-Jähriger hilft seinen Eltern beim Sterben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin Beihilfe zum Totschlag, der Verteidiger einen Akt der Nächstenliebe. Das Gericht verkündet eine milde Strafe.

Der Angeklagte soll den tödlichen Plan seines Vaters gekannt und bei der Umsetzung geholfen haben. Dazu kaufte er Gasflaschen sowie Masken und baute eine Halterung.

Der Angeklagte soll den tödlichen Plan seines Vaters gekannt und bei der Umsetzung geholfen haben. Dazu kaufte er Gasflaschen sowie Masken und baute eine Halterung.