PfadnavigationHomePanoramaKriminalitätSterbehilfe60-Jähriger baute Vorrichtung für den Tod seiner Eltern – Bewährungsstrafe gefordertVeröffentlicht am 31.07.2025Lesedauer: 3 MinutenEin Polizeibus steht vor dem Landgericht BielefeldQuelle: Friso Gentsch/dpaEin 60-Jähriger aus Ostwestfalen steht vor dem Landgericht Bielefeld, weil er seinen Eltern beim gemeinsamen Suizid geholfen haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe, der Verteidiger plädiert auf Freispruch.Im Prozess um eine mögliche Sterbehilfe für seine Eltern fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Zwar könne einem der 60-Jährige leidtun. Es sei ein tragischer Fall, der sich deutlich von anderen Fällen hier am Schwurgericht abhebt, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dennoch sei der Angeklagte wegen Beihilfe zum Totschlag zu verurteilen. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.Der Verteidiger des Mannes sprach sich für einen Freispruch aus. Sein Mandant habe nicht aus krimineller Energie gehandelt, sondern aus Mitgefühl als Akt der Nächstenliebe. Sollte das Gericht das anders sehen, sollte es eine angemessene Bewährungsstrafe verhängen. Das Landgericht Bielefeld will am Nachmittag das Urteil verkünden.Angeklagt ist ein 60-Jähriger aus Werther in Ostwestfalen. Er hatte im Januar 2024 dabei geholfen, dass sein 88 Jahre alter Vater sich selbst und die 86 Jahre alte Mutter töten konnte. Dazu hatte er Heliumgas gekauft und im Internet Masken bestellt. Außerdem baute er eine Haltevorrichtung. Zum Todeszeitpunkt war der Sohn nicht dabei. Nach seiner Überzeugung wollten die Eltern gemeinsam aus dem Leben scheiden. Seine Mutter war schwer dement und pflegebedürftig, der Vater immer mehr mit der Situation überfordert.Lesen Sie auchBereits zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinem Vater und seiner Mutter beim gemeinsamen Tod durch das Einatmen von Gas geholfen zu haben. Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Totschlag.Der Sohn besorgte Heliumflaschen, bestellte im Internet Gasmasken und baute eine Vorrichtung, die die Masken über einen Schlauch mit der Gasflasche verband. Kurz vor dem Tod verabreichte der Vater seiner schwer demenzkranken Frau noch Schlafmittel, bevor er die Masken anlegte und die Gasflasche öffnete. Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Schlafzimmer der Eltern.Mutter äußerte bereits SuizidgedankenIm Prozess ging es auch um die Frage, ob die Mutter den eigenen Tod gewollt hatte. Der Vater hatte seinen Willen in einem Video und einem Brief erklärt, die im Gericht gezeigt wurden. Eine aktuelle Willensbekundung der Ehefrau fehlt, da sie laut Aussage des Sohnes dazu nicht mehr in der Lage war.Nach Angaben des Angeklagten hatten die Eltern jedoch bereits Jahre zuvor den Willen geäußert, gemeinsam aus dem Leben zu gehen. Seine Mutter habe auch damals Suizidgedanken geäußert, was durch einen Brief der Frau aus dem Jahr 1995 bestätigt wird, der im Verfahren eingeführt wurde. Der derzeit arbeitslose und psychisch kranke Angeklagte sagte, er hätte den Tag nicht durchgestanden, wenn nicht beide Eltern den Tod gewollt hätten.Hier finden Betroffene und Angehörige Hilfe:Haben Sie suizidale Gedanken, oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222.