Ein 60-Jähriger half seinen Eltern beim Sterben. Die Staatsanwaltschaft sieht Beihilfe zum Totschlag, der Verteidiger einen Akt der Nächstenliebe. Jetzt steht das Urteil an.

Der Angeklagte soll den tödlichen Plan seines Vaters gekannt und bei der Umsetzung geholfen haben. Dazu kaufte er Gasflaschen sowie Masken und baute eine Halterung.

Der Angeklagte soll den tödlichen Plan seines Vaters gekannt und bei der Umsetzung geholfen haben. Dazu kaufte er Gasflaschen sowie Masken und baute eine Halterung.