Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt - gegen den Willen des Freistaats - vorerst das Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens. Doch andere Bereiche bleiben weiterhin tabu.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt - gegen den Willen des Freistaats - vorerst das Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens. Doch andere Bereiche bleiben weiterhin…

Das bisher gültige komplette Verbot wird durch die Eilentscheidung vorläufig aufgehoben.