Im Nordteil des Englischen Gartens ist das Kiffen vorerst wieder erlaubt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag entschieden. Beantragt hatten das zwei Personen aus dem Münchner Umland. Eine endgültige Entscheidung ist das freilich noch nicht.

Ganz schnell hatte der Freistaat im vergangenen Jahr auf die Teillegalisierung von Cannabis durch die damalige Ampel-Regierung reagiert. Kaum war das Bundesgesetz in Kraft, reagierte die Staatsregierung. Und verbot, was sie glaubte, verbieten zu können. Darunter war in München auch das Kiffen im Finanz-, Hof- und im Englischen Garten.

Denn diese Parks gehören dem Freistaat und werden von der Schlösser- und Seenverwaltung betreut. Seit dem 6. Mai 2024 war es dort verboten, „Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten“.

Die beiden jetzt vor Gericht erfolgreichen Antragsteller wollten das nicht hinnehmen. „Die Sache sei eilbedürftig, eine Entscheidung noch während der Saison der Parkanlagennutzung sei notwendig“, so fasste der Verwaltungsgerichtshof in einer Presseerklärung die Argumentation der Antragsteller zusammen. Der Freistaat Bayern halte dagegen das Verbot zum Schutz von Nichtrauchern für gerechtfertigt.