F.A.Z.-Archiv
E-Paper
F.A.Z. Produkte
F.A.Z.-Portal
Keine „Gefahr“ für andere: Das Bayerische Verwaltungsgericht hat das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten zwei Konsumenten.
Keine „Gefahr“ für andere: Das Bayerische Verwaltungsgericht hat das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten zwei Konsumenten.
F.A.Z.-Archiv
E-Paper
F.A.Z. Produkte
F.A.Z.-Portal
Keine „Gefahr“ für andere: Das Bayerische Verwaltungsgericht hat das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten zwei Konsumenten.

Im Englischen Garten in München darf gekifft werden: Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Zwei Männer…

In München klagen zwei Männer gegen das Verbot, im Englischen Garten Cannabis zu konsumieren. Der Park sei weitläufig, daher…

Das bisher gültige komplette Verbot wird durch die Eilentscheidung vorläufig aufgehoben.

Ein Anbauverein aus Oberfranken hat kurz nach dem Start ein behördliches Verbot erteilt bekommen. Der Vorsitzende legt das…

Die Bewohner sagen, aus dem Alten Botanischen Garten würde sich Kriminalität in ihre Siedlung verlagern. Deshalb wollen sie eine…

Eine Bundesbehörde hat das geplante Modellprojekt zum Verkauf von Cannabis in Wiesbadener Apotheken gestoppt. Die…