Israels Militärschlag hat eine völkerrechtliche Debatte entfacht. Angesichts des sich schließenden Zeitfensters für einen Stopp des iranischen Atomprogramms könne der Angriff durchaus unter das Recht zur Selbstverteidigung fallen, schreibt Völkerrechtler Matthias Herdegen – unter einer Bedingung.

Recht auf Selbstverteidigung gegen Völkerrecht: Der israelische Angriff verstößt möglicherweise gegen Letzteres. Das bringt auch für die Bundesregierung Probleme mit sich.

Im Krieg zwischen Israel und Iran folgt Angriffswelle auf Angriffswelle. Auch die Deutschen spüren die Folgen im Alltag. Die Bundesrepublik hat eine besondere Verantwortung in der…