Wegen medizinischer Behandlungen kam der verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck vor einigen Wochen frei. Die Unterbrechung galt bis Pfingstsonntag. Jetzt steht fest: Er muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis.

Die Haft des ehemaligen Starkochs war aus medizinischen Gründen ausgesetzt worden, ursprünglich nur bis Pfingstsonntag. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, wie es weitergehen soll.

Wegen medizinischer Behandlungen kam der verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck vor einigen Wochen frei. Die Unterbrechung galt bis Pfingstsonntag. Jetzt steht fest: Er muss…