PfadnavigationHomePanoramaStarkochAlfons Schuhbeck bleibt wegen Erkrankung vorerst freiVeröffentlicht am 09.06.2025Lesedauer: 2 MinutenAlfons Schuhbeck im Jahr 2022 vor GerichtQuelle: Sven Hoppe/dpaWegen medizinischer Behandlungen kam der verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck vor einigen Wochen frei. Die Unterbrechung galt bis Pfingstsonntag. Jetzt steht fest: Er muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis.Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck, der wegen einer Steuerstraftat zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wurde, bleibt vorerst auf freiem Fuß.„Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I. „Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden.“ Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Schuhbecks Verteidiger äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.Schuhbecks Haft war aus medizinischen Gründen ausgesetzt worden, die Unterbrechung galt bis zum Pfingstsonntag, wie die Sprecherin sagte. Nun wird geprüft, wie es weitergeht. Ende des Monats soll ein neuer Prozess beginnenDas Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu der Strafe verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der heute 76-Jährige 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Ende des Monats soll ein neuer Prozess gegen ihn beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Verfahren unter anderem Subventionsbetrug vor. Vom 24. Juni an wurden vier Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte am 14. Juli fallen.dpa/gub
Alfons Schuhbeck bleibt wegen Erkrankung vorerst frei - WELT
Wegen medizinischer Behandlungen kam der verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck vor einigen Wochen frei. Die Unterbrechung galt bis Pfingstsonntag. Jetzt steht fest: Er muss vorerst nicht zurück ins Gefängnis.






