Am 29. Juli 2026, einem Mittwoch, beugt sich im Krematorium der mittelfränkischen Kreisstadt Weißenburg ein Arzt über den Leichnam eines 87 Jahre alten Mannes. Es geht um die Todesursache. Eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung ist in anderen Bundesländern seit 2001 Pflicht, in Bayern erst seit April 2025. Auf diese Weise sollen unnatürliche Todesfälle identifiziert werden, die möglicherweise nicht erkannt werden, falls ein Arzt nicht gründlich genug hinschaut, wenn er den Totenschein ausstellt. Die Gewerkschaft der Polizei geht davon aus, dass bundesweit jedes Jahr 3000 solcher Fälle unentdeckt bleiben.