Anfang September war die Einigung da. Einstimmig stimmte der Aufsichtsrat der Volkswagen Group dem „Zukunftsplan 2030“ zu, den der Konzern selbst als das strategisch tiefgreifendste Transformationsprogramm seiner Geschichte bezeichnet. Nachdem sich der sprichwörtliche Nebel gelichtet hat, lassen sich aus demselben Beschluss zwei völlig unterschiedliche Geschichten erzählen.

Der Vorstand kann darauf verweisen, dass für vier deutsche Werke derzeit keine wettbewerbsfähige Folgebelegung gesichert ist. Betriebsrat und IG Metall können zugleich sagen: Kein Werk ist geschlossen. Beides ist richtig. Und genau darin liegt das Problem.

Alternative Verwendungsmöglichkeiten

Betroffen sind Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm. Volkswagen formuliert nüchtern, dass für diese Standorte „aktuell keine wettbewerbsfähige Folgebelegung“ gewährleistet werden könne, gestaffelt ab den Jahren 2031 bis 2034. Parallel sollen alternative Verwendungsmöglichkeiten geprüft werden. Das klingt deutlich anders als „Werksschließung“. Für einen Beschäftigten ist die entscheidende Frage jedoch nicht, ob ein Werk juristisch noch existiert, sondern ob dort nach 2030 noch ein Produkt gebaut wird, das dauerhaft Arbeit sichert.