Quelle: dpa

11. September 2026, 6:00 Uhr

Polizeiliche Durchsuchungen sind auch in Wahlkämpfen legitim. (Symbolbild)

© Marijan Murat/​dpa

Die zeitliche Nähe zwischen den Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach und wichtigen Wahlen in Niedersachsen und Berlin wirft bei einigen Fragen auf. Allgemein gilt: Rechtlich zulässig sind Durchsuchungen auch im Wahlkampf – unter strengen Voraussetzungen.