Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, wie der Bundestag mitteilte. Eine Aussprache gab es nicht. Brandner ist auch Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion.Der Thüringer Bundestagsabgeordnete schrieb dazu auf der Plattform X, es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023. Es habe sich jemand beleidigt gefühlt, die Staatsanwaltschaft sei da jetzt tätig geworden. Schon 2024 wurde Brandners Immunität aufgehoben Schon am 10. Oktober 2024 hob der Bundestag die Immunität Brandners auf. Grund war damals eine Strafanzeige der Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller gegen ihn. Brandner hatte die Journalistin auf der Plattform X mehrfach als „Faschistin“ beziehungsweise „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ bezeichnet.Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. Der Bundestag hat bereits mehrfach die Immunität von Brandner aufgehoben. (dpa)