Im Streit um die unbefugte Nutzung von Daten zum Training generativer Künstlicher Intelligenz (KI) verschärfen die Urheber ihre Forderungen. Die „Seattle Times“ und „Newsday“, eine der auflagenstärksten Tageszeitungen an der US-Ostküste, ziehen gegen Open AI und Microsoft vor Gericht. In ihrer Klage vor einem Bezirksgericht in New York werfen die Kläger den beiden Technologiekonzernen vor, ihre Websites automatisiert durchsucht, Paywalls umgangen und journalistische Texte ohne Lizenz kopiert zu haben.Die urheberrechtlich geschützten Artikel von Journalisten seien anschließend zum Training und zum sogenannten „Grounding“ der KI-Sprachmodelle ChatGPT und Copilot verwendet worden. Grounding bezeichnet den Vorgang, bei dem die Antworten einer KI mit überprüfbaren Fakten und zuverlässigen Quellen verknüpft werden, anstatt sich ausschließlich auf interne Trainingsdaten zu stützen. Neben der Unterlassung, Entschädigung und der Herausgabe von Gewinnen beantragen die Zeitungsverlage die „Beschlagnahme oder Zerstörung aller Sprachmodelle und Trainingsdatensätze, die Werke der Kläger oder daraus abgeleitete Inhalte enthalten“. Damit soll offenkundig die künftige Nutzung dieser Inhalte durch weitere KI-Programme ausgeschlossen werden.Vorwurf: Ganze Sätze lassen sich wortgleich reproduzierenAls Beweise wollen die Verlagshäuser zahlreiche Prompts vorlegen, mit denen sich nahezu wortgleiche journalistische Texte allein durch die Angabe von Überschriften und Links reproduzieren lassen. Die Klage, die der F.A.Z. vorliegt, führt einen besonders drastischen Fall an: So habe ein KI-Chatbot aus einem preisgekrönten Artikel der „Seattle Times“, der den Absturz einer Boeing 737 Max im Jahr 2019 und die anschließenden Ermittlungen amerikanischer Behörden nachzeichnete, 88 aufeinanderfolgende Wörter wortwörtlich wiedergegeben. Für die Tageszeitung ist dies ein Beleg dafür, dass Leser Paywalls umgehen konnten, indem sie ChatGPT lediglich „um Hilfe bitten“ mussten.Nach Auffassung der Kläger können sich Open AI und Microsoft nicht auf die sogenannte „Fair-Use-Doktrin“ berufen. Diese ermöglicht es KI-Betreibern nach amerikanischem Recht, urheberrechtlich geschützte Nachrichteninhalte unter bestimmten Voraussetzungen ohne Lizenz zum Training von KI-Modellen zu nutzen, etwa wenn dabei etwas Neues geschaffen wird. Es stelle keine Transformation dar, Inhalte zu kopieren, um mit den Klägern um dieselben Leser, Anzeigenkunden und Abonnement-Einnahmen zu konkurrieren, argumentieren die „Seattle Times“ und „Newsday“. Das „Fair Use“-Argument ist ein zentraler Baustein in der Verteidigungslinie der beklagten KI-Unternehmen. Alle großen KI-Anbieter würden sich darauf berufen, sagt die Chefin der amerikanischen Autorengewerkschaft Authors Guild, Mary Rasenberger. Vor Gerichten wird heftig darüber gestritten. Einige Gerichte haben die „Fair Use“-Doktrin gelten lassen, eine Entscheidung des obersten Gerichts gab es in den Klagen gegen KI-Betreiber dazu bislang nicht.Grundlagen wie „Piraterie in den 2000er-Jahren“Auch die Authors Guild hat in ihrem eigenen Urheberrechtsstreit mit Open AI nachgelegt und gemeinsam mit ihren Mitklägern – darunter zahlreichen Bestsellerautoren – vor dem Gericht in New York einen neuen Schriftsatz eingereicht. Ihr Vorwurf ist ähnlich: Open AI und Microsoft hätten ohne Rücksprache Bücher von Autoren zum KI-Training verwendet. Open AI habe Urheberrechte verletzt, indem Werke der Autoren aus Pirateriequellen wie der Library Genesis (LibGen) raubkopiert und vervielfältigt wurden. Zudem seien die Bücher „untereinander als Währung gehandelt“ worden.Dabei habe Open AI auch Schritte unternommen, die Piraterie zu verschleiern. Die generativen KI-Modelle von Open AI stellten „eine existenzielle Bedrohung für diejenigen dar, die Bücher schreiben und veröffentlichen“, heißt es in dem Schriftsatz.„Open AI hat die Grundlagen seines Geschäfts auf massiver Piraterie aufgebaut“, schreiben die Anwälte: Ähnlich wie Teenager in der Napster-Ära der 2000er-Jahren habe das KI-Unternehmen Bücher im Internet einfach heruntergeladen, um Kosten zu sparen. „Der wesentliche Unterschied zwischen Open AI und den jugendlichen Piraten von einst besteht darin, dass das Verhalten von OpenAI weitaus kommerzieller war“, heißt es in dem Schriftstück, in dem massiv daran gezweifelt wird, dass das ungefragte Verwenden von Büchern als KI-Trainingsmaterial eine „faire Nutzung“ der Texte im Sinne des amerikanischen Rechts sei.Die Doktrin sei nicht für kommerzielle Anwendungen gedacht, die Nutzung der Bücher durch Open AI habe aber kommerziellen Zwecken gedient. Zwar habe Open AI als gemeinnützige Organisation begonnen, habe sich mittlerweile aber in ein hoch kommerzielles Unternehmen verwandelt, das sich auf einen Börsengang vorbereite, bei dem ein Unternehmenswert von mehr als eine Billion Dollar veranschlagt wird. Open AI wisse genau um den Wert der eingespeisten Bücher, für die die Autoren nie entschädigt wurden.Die prominenteste Klage in den Vereinigten Staaten hatte die „New York Times“ schon im Dezember 2023 gegen Open AI und Microsoft eingereicht. Im Juni 2026 schlossen sich mehrere Dutzend US-Zeitungsverlage, die zusammen fast 400 Lokalzeitungen betreiben, zu einer Massenklage gegen die beiden KI-Betreiber zusammen.
OpenAI und KI-Training: Verlage fordern „Zerstörung“ von Daten und eingesetzten Sprachmodellen
Weil ChatGPT und Copilot Auszüge aus Zeitungsartikeln nahezu wörtlich reproduzieren, ziehen immer mehr Verlagshäuser vor Gericht. Die „Seattle Times“ und „Newsday“ geben sich besonders kampfbereit.
Seattle Times und Authors Guild verklagen OpenAI und Microsoft wegen Inhaltsnutzung für AI-Training; fordern Modell-Zerstörung. Fair-Use-Doktrin wird Kern des Rechtsstreits; Massenklage (Juni 2026) erzwingt Lizenzierung von Trainingsdaten – kritisches Governance-Risiko.














