Mitte Juli hat eine Recherche der Süddeutschen Zeitung mit NDR und WDR gezeigt, dass die Wirtschaftsauskunftei Schufa historische Daten, etwa Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen, bis zu zehn Jahre lang aufbewahrt. Daraufhin hat die europäische Datenschutzbehörde NOYB die Schufa im August abgemahnt. Laut Datenschutzregeln müssten solche Informationen nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Jetzt geht der Streit vor Gericht.Die Schufa weist die Vorwürfe der NOYB „entschieden zurück“ und weigerte sich nach eigenen Angaben, bis zum 9. September eine Unterlassungserklärungen abzugeben. In einem 26-seitigen Schreiben an die NOYB ließ die Schufa ihre Anwälte die Forderung nach Unterlassungserklärungen zurückweisen. Bereits Ende August hatte die Auskunftei betont: „Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“Die Schufa Holding AG argumentiert, sie speichere historische Daten „gerade deshalb, um gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen“. Die Daten würden „gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der mit den Datenschutzbehörden vereinbarten Speicherfristen“ aufbewahrt. Historische Daten seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Bonitätsbewertungen (Scores) zu entwickeln und deren Qualität zu überprüfen.Verliert die Schufa vor Gericht, wären die Auswirkungen enormDie NOYB reagierte umgehend: „Damit ist sicher: NOYB wird eine Unterlassungsklage einbringen. Interessierte können sich außerdem weiterhin für eine mögliche Sammelklage eintragen.“ Die Argumente der Schufa seien „völlig grotesk“, sagt NOYB-Vorsitzende Max Schrems. „Anscheinend glaubt die Schufa, eine Art halbgöttliche Institution zu sein, die über den europäischen Gesetzen steht. Wir freuen uns darauf, dem ein Ende zu setzen.“Sollten die Datenschützer vor Gericht Recht bekommen, könnte dies massive finanzielle Konsequenzen für die Auskunftei haben. Da die Schufa nach eigenen Angaben bonitätsrelevante Informationen zu rund 68 Millionen Personen gespeichert hat, könnte selbst ein geringer Entschädigungsbetrag pro Kopf Gesamtforderungen in astronomischer Höhe nach sich ziehen.
Die Schufa wird verklagt wegen der Speicherung historischer Daten
Die Schufa speichert alte Kredit- und Insolvenzdaten bis zu zehn Jahre. Die europäische Datenschutzbehörde NOYB sieht darin einen Verstoß gegen Datenschutz-Richtlinien.









